Die kurze Antwort
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der AOK-Pflegekasse Ihrer Region. Ein formloser Brief reicht, das Formular der AOK ist kein Muss (§ 9 SGB X). Die AOK zahlt ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 33 Absatz 1 SGB XI), und muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang entscheiden (§ 18c Absatz 1 SGB XI, Stand 26. September 2026).
Antrag an die AOK erstellen
Im Generator ist die AOK als Kasse schon eingetragen. Ergänzen Sie die Anschrift Ihrer AOK und die Angaben zur pflegebedürftigen Person. Der Brief entsteht in Ihrem Browser, nichts wird an uns übertragen. Danach drucken Sie ihn aus, unterschreiben mit der Hand und schicken ihn ab.
Der Generator füllt eine Vorlage aus, Verfasser des Briefes sind Sie. Er ist keine Garantie für einen Pflegegrad, darüber entscheidet die Pflegekasse nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Welche AOK ist für Sie zuständig?
Die AOK ist nicht eine einzige Kasse. Es gibt 11 regionale AOKs (aok.de, Seite „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“, aktualisiert am 21. September 2026):
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Zuständig ist die AOK, bei der die pflegebedürftige Person krankenversichert ist. Welche das ist, steht auf ihrer Gesundheitskarte. Bei jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse errichtet (§ 46 Absatz 1 SGB XI). Den Antrag richten Sie deshalb an die AOK-Pflegekasse genau dieser AOK. Wohnen Sie selbst in einer anderen Region, ist Ihre eigene AOK nicht die richtige Adresse.
Haben Sie den Brief doch an die falsche Stelle geschickt, verlieren Sie nichts. Er wird weitergeleitet und gilt ab dem Tag, an dem er dort eingegangen ist, wo Sie ihn abgegeben haben (§ 16 Absatz 2 SGB I).
Wo gibt es das Formular der AOK?
Die AOK nennt ihr Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Die Formulare unterscheiden sich je nach Region. Auf der Formularseite der AOK geben Sie deshalb Ihre Postleitzahl ein, und die Seite zeigt den Antrag Ihrer AOK. Wohnt die pflegebedürftige Person außerhalb der Region ihrer AOK, wählen Sie die AOK aus der Liste darunter (Stand 21. September 2026).
Um das Antragsdatum zu sichern, brauchen Sie das Formular nicht. Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden (§ 9 SGB X). Schicken Sie zuerst den formlosen Brief. Schickt die AOK danach ihren eigenen Antrag oder Fragebogen, füllen Sie ihn aus. Ihr Antragsdatum bleibt das Datum, an dem Ihr Brief eingegangen ist.
Bitten Sie im Brief um eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Datum. Schicken Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein, oder geben Sie ihn in einer Geschäftsstelle der AOK ab und lassen Sie sich den Eingang quittieren.
Was die AOK nach dem Antrag tut
Die AOK-Pflegekasse prüft den Antrag und beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung (aok.de, Seite „Pflegegrad beantragen“). Der Gutachter kündigt den Termin an und kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause. Was er dort prüft und wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie auf der Seite Begutachtung.
Die AOK muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden (§ 18c Absatz 1 SGB XI). Hält sie die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Verspätung, außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten oder die Person ist ab Pflegegrad 2 vollstationär untergebracht (§ 18c Absatz 1 SGB XI). Liegt die pflegebedürftige Person im Krankenhaus, in stationärer Reha oder im Hospiz, muss die Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen stattfinden (§ 18a Absatz 5 SGB XI). Schreiben Sie das in den Brief.
Bis zum Termin führen Sie am besten ein Pflegetagebuch. Der Gutachter sieht einen einzigen Vormittag, das Tagebuch zeigt die Wochen davor.
Wann zahlt die AOK das Pflegegeld?
Die AOK zahlt das Pflegegeld im Voraus, am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats (AOK, Leistungsseite Pflegegeld, Stand 30. Oktober 2025). Die erste Zahlung kommt nach dem Bescheid und gilt rückwirkend ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist (§ 33 Absatz 1 SGB XI). Wie hoch das Pflegegeld je Pflegegrad ist, steht auf der Seite Pflegegeld.
Welcher Pflegegrad realistisch ist, hängt allein an den Punkten aus der Begutachtung. Der Punkte-Rechner zeigt es Ihnen vor dem Termin. Fällt der Bescheid zu niedrig aus, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid. Sind Sie bei einer anderen Kasse, lesen Sie Pflegegrad beantragen bei der Barmer, Pflegegrad beantragen bei der DAK, Pflegegrad beantragen bei der TK, Pflegegrad beantragen bei der KNAPPSCHAFT oder Pflegegrad beantragen bei der IKK classic.
Häufige Fragen
Muss ich das Formular der AOK benutzen?
Nein. Ein formloser Brief an die AOK-Pflegekasse ist ein vollwertiger Antrag, denn das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden (§ 9 SGB X). Das Formular der AOK füllen Sie aus, wenn die Kasse es Ihnen danach schickt.
Ab wann zahlt die AOK nach dem Antrag?
Ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der AOK eingegangen ist (§ 33 Absatz 1 SGB XI). Der Bescheid kommt später, das Geld gilt rückwirkend bis zu diesem Monatsanfang.
Kann ein Angehöriger den Pflegegrad bei der AOK beantragen?
Ja, im Auftrag der pflegebedürftigen Person. Schreiben Sie in den Brief, dass Sie im Auftrag handeln, und legen Sie eine Vollmacht bei, wenn es eine gibt. Liegt eine Betreuung oder Vorsorgevollmacht vor, legen Sie eine Kopie bei.
Was passiert, wenn ich den Antrag bei der falschen AOK abgebe?
Der Antrag wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Er gilt ab dem Tag, an dem er dort eingegangen ist, wo Sie ihn abgegeben haben (§ 16 Absatz 2 SGB I).