Die kurze Antwort

Der Pflegegrad ergibt sich aus Punkten: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5. Die Punkte kommen aus sechs Bereichen, die unterschiedlich stark zählen. Mit dem Rechner unten sehen Sie in etwa zehn Minuten, wo die Person steht, die Sie pflegen (§ 15 SGB XI mit Anlage 1 und 2, Stand 6. September 2026).

Punkte-Rechner

Eine Frage je Bildschirm, 55 Fragen in sechs Bereichen. Antworten Sie so, wie es an einem normalen Tag ist, nicht an einem guten. Der Gutachter fragt genau diese Punkte ab. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Der Rechner braucht JavaScript. Ohne JavaScript sehen Sie unten die Tabelle mit den Punktebändern und die Gewichtung der Bereiche.

Wie viele Punkte für welchen Pflegegrad?

GesamtpunktePflegegradWas das Gesetz dazu sagt
unter 12,5kein Pflegegradkeine oder nur geringe Einschränkung
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung
70 bis unter 90Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung
90 bis 100Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

§ 15 Absatz 3 SGB XI, Stand 6. September 2026.

Ab 2027 sollen die Grenzen für Pflegegrad 1 bis 3 steigen, so steht es im Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Beschlossen ist das nicht, und für einen Antrag bis 31. Dezember 2026 gelten nach dem Entwurf die Grenzen oben. Mehr dazu: Pflegereform 2027: Was der PNOG-Entwurf an den Punktgrenzen ändert.

Schon ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn die Person zu Hause gepflegt wird (§ 40 Absatz 2 SGB XI). Was dazu zählt und wie Sie es beantragen, steht auf der Seite Pflegebox: Was die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zahlt.

Wie werden die Punkte berechnet?

Der Gutachter vergibt in jedem der sechs Bereiche Einzelpunkte, meist 0 bis 3 je Frage. Die Einzelpunkte eines Bereichs werden zusammengezählt und einem von fünf Stufen zugeordnet. Jede Stufe hat gewichtete Punkte. Die gewichteten Punkte aller Bereiche ergeben die Gesamtpunkte.

Die Gewichtung ist der Grund, warum zwei Menschen mit ähnlichen Problemen verschiedene Pflegegrade haben können:

BereichAnteilGewichtete Punkte je Stufe
1 Mobilität10 %0 / 2,5 / 5 / 7,5 / 10
2 Verstehen und Sprechen oder 3 Verhalten (der höhere Wert)15 %0 / 3,75 / 7,5 / 11,25 / 15
4 Selbstversorgung40 %0 / 10 / 20 / 30 / 40
5 Umgang mit Krankheit und Behandlung20 %0 / 5 / 10 / 15 / 20
6 Alltag und soziale Kontakte15 %0 / 3,75 / 7,5 / 11,25 / 15

Anlage 2 zu § 15 SGB XI, Stand 6. September 2026.

Ein Beispiel: Ihre Mutter braucht beim Waschen, Anziehen und auf der Toilette jeden Tag Hilfe. Das sind in Bereich 4 schnell 19 Einzelpunkte oder mehr, also die dritte Stufe und 30 gewichtete Punkte. Damit ist Pflegegrad 2 sicher, und Pflegegrad 3 ist nur noch 17,5 Punkte entfernt. Läuft sie dagegen nur unsicher und vergisst manchmal Termine, bleibt es bei wenigen Punkten in Bereich 1 und 2, und sie landet unter 27. Wie viel eine einzige Hilfe im Bad ausmacht, rechnet die Seite Welcher Pflegegrad bei Epilepsie? vor: mit ihr 27,5 Punkte, ohne sie 17,5.

Punktetabelle: Einzelpunkte und gewichtete Punkte je Bereich

Diese Tabelle ist die Bewertungssystematik aus Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Sie zeigt für jeden Bereich, ab welcher Summe der Einzelpunkte welche Stufe erreicht ist und wie viele gewichtete Punkte diese Stufe bringt. Die Quellen aller Zahlen stehen im Quellenregister.

StufeSumme der EinzelpunkteGewichtete Punkte
1 Mobilität
keine0 bis 10
geringe2 bis 32,5
erhebliche4 bis 55
schwere6 bis 97,5
schwerste10 bis 1510
2 Verstehen und Sprechen
keine0 bis 10
geringe2 bis 53,75
erhebliche6 bis 107,5
schwere11 bis 1611,25
schwerste17 bis 3315
3 Verhalten und psychische Problemlagen
keine00
geringe1 bis 23,75
erhebliche3 bis 47,5
schwere5 bis 611,25
schwerste7 bis 6515
4 Selbstversorgung
keine0 bis 20
geringe3 bis 710
erhebliche8 bis 1820
schwere19 bis 3630
schwerste37 bis 5440
5 Umgang mit Krankheit und Behandlung
keine00
geringe15
erhebliche2 bis 310
schwere4 bis 515
schwerste6 bis 1520
6 Alltag und soziale Kontakte
keine00
geringe1 bis 33,75
erhebliche4 bis 67,5
schwere7 bis 1111,25
schwerste12 bis 1815

Anlage 2 zu § 15 SGB XI, Stand 25. September 2026.

Von Bereich 2 und Bereich 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert. Die Summe der gewichteten Punkte aus Bereich 1, dem höheren Wert aus 2 oder 3 und den Bereichen 4 bis 6 ergibt die Gesamtpunkte, und die Tabelle oben zeigt, welcher Pflegegrad dazu gehört. Die Bereiche 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) fragt der Gutachter auch ab, für sie sieht Anlage 2 aber keine Punkte vor.

Diese Regel spüren Familien, in denen jemand an Demenz erkrankt ist: Verstehen und Verhalten können dort beide hoch stehen und zählen trotzdem nur einmal. Wie die Rechnung dann aussieht, zeigt ein durchgerechneter Fall auf der Seite Welcher Pflegegrad bei Demenz?. Dieselbe Grenze gilt bei Ängsten und fehlendem Antrieb, durchgerechnet auf Welcher Pflegegrad bei Depression und Angststörung?

Ihre Punkte in 10 Minuten

Kostenlos, ohne Anmeldung.

Rechner starten →

Was der Rechner kostet

Die Berechnung ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Unter dem Ergebnis können Sie den Bericht mit dem Begutachtungs-Paket für 9 Euro kaufen: alle Antworten mit Punkten, der Leitfaden für die Begutachtung, das Pflegetagebuch für 14 Tage, die Checkliste und die Vorlage für den Widerspruch in einer PDF-Datei. Für Pflegeberatung und Pflegedienste gibt es den Rechner mit Klientenliste und Notizen, für Websites als Einbindung. Alle Angebote und Preise. Vereine, Selbsthilfegruppen und Pflegestützpunkte bekommen die Einbindung ohne Kosten: Den Punkte-Rechner kostenlos auf Ihrer Seite einbinden.

Was der Rechner nicht kann

Der Rechner rechnet richtig, wenn die Angaben stimmen. Er sieht die pflegebedürftige Person nicht. Der Gutachter sieht sie, an einem einzigen Vormittag, und viele Menschen geben sich dann Mühe und wirken fitter als sonst. Deshalb zählt das Pflegetagebuch mehr als jede Rechnung: zwei Wochen lang jeden Tag aufschreiben, wobei Hilfe nötig war. Das Ergebnis des Rechners sagt Ihnen, in welchen Bereichen Sie dabei besonders genau hinsehen sollten. Wie der Besuch abläuft, steht unter Pflegegrad-Begutachtung: Ablauf und Vorbereitung. Hat sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 braucht die pflegebedürftige Person mindestens 27 Gesamtpunkte. Unter 27 Punkten bleibt es bei Pflegegrad 1, ab 47,5 Punkten gibt es Pflegegrad 3 (§ 15 SGB XI).

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?

Für Pflegegrad 3 braucht die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Gesamtpunkte. Ab 70 Punkten gibt es Pflegegrad 4 (§ 15 SGB XI).

Wie werden die Punkte bei Pflegegrad gewichtet?

Die Selbstversorgung zählt 40 Prozent, der Umgang mit Krankheit 20 Prozent, Alltag und Verstehen oder Verhalten je 15 Prozent, die Mobilität nur 10 Prozent. Von Verstehen und Verhalten zählt nur der höhere Wert (§ 15 Absatz 2 und 3 SGB XI).

Gilt bei der AOK eine andere Punktetabelle?

Nein. Die Punkte, die Gewichtung und die Grenzen für Pflegegrad 1 bis 5 stehen im Gesetz, in § 15 SGB XI mit Anlage 1 und Anlage 2. Bei jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse errichtet (§ 46 Absatz 1 SGB XI), und für jede dieser Pflegekassen gilt dieselbe Tabelle, ob AOK, BARMER, DAK oder TK. Die Punktetabelle auf dieser Seite gilt deshalb auch bei der AOK. Wie der Antrag bei der AOK abläuft und welche AOK zuständig ist, lesen Sie auf der Seite Pflegegrad bei der AOK beantragen.

Wie prüfen Sie die Punkte im Pflegegutachten?

Das Gutachten des Medizinischen Dienstes schickt die Pflegekasse mit dem Bescheid, wenn Sie das nicht ausdrücklich ablehnen (§ 18c Absatz 2 SGB XI). Es bewertet dieselben sechs Bereiche nach denselben Regeln wie dieser Rechner (§ 15 SGB XI mit Anlage 1 und Anlage 2). Rechnen Sie jeden Bereich selbst durch und vergleichen Sie Ihr Ergebnis Bereich für Bereich mit dem Gutachten. Wo Sie deutlich mehr Punkte sehen, setzt die Begründung eines Widerspruchs gegen den Bescheid an. Dafür haben Sie einen Monat Zeit (§ 84 SGG).

Wird die Zeit für die Pflege noch gezählt?

Nein. Seit 2017 zählt nicht mehr, wie viele Minuten Pflege am Tag nötig sind, sondern wie selbständig die pflegebedürftige Person in den sechs Bereichen ist. Tabellen mit Zeitaufwand stammen aus dem alten System der Pflegestufen.

Kann ich das Ergebnis als PDF speichern?

Das Ergebnis sehen Sie kostenlos auf dem Bildschirm. Als PDF-Datei gibt es den Bericht mit dem Begutachtungs-Paket für 9 Euro: alle Antworten mit Punkten, Leitfaden für die Begutachtung, Pflegetagebuch für 14 Tage, Checkliste und Widerspruchsvorlage. Der Bericht entsteht auf Ihrem Gerät, nichts wird übertragen.

Kann ich den Rechner für ein Kind nutzen?

Nein, dieser Rechner ist für Erwachsene gebaut. Bei Kindern zählt nur der Hilfebedarf, der über den eines gleichaltrigen gesunden Kindes hinausgeht, und bis 18 Monate gelten eigene Punktegrenzen. Dafür gibt es einen eigenen Rechner: Pflegegrad bei Kindern berechnen.

Rainer Lang

Rainer Lang, Herausgeber von Pflegegradpunkte. Mehr über mich und diese Seite

Aussagen zu Pflegegrad, Leistungen und Widerspruch sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse.